sind Abgaben, die kraft Gesetzes zwangsweise ohne genau festgelegte Gegenleistungen von der öffentlichen Hand eingehoben werden (im Gegensatz zu den Steuern sind Gebühren Zahlungen für spezielle Leistungen oder Verwaltungsakte, z. B. Prozeßgebühren, Postgebühren usw.). Die Steuern stellen die wichtigste Einnahmequelle des Staates dar. Man unterscheidet: direkte Steuern; indirekte Steuern. Direkte Steuern werden unmittelbar vom Steuerpflichtigen getragen, das heißt, sie belasten ihn direkt. Die bedeutendste direkte Steuer ist die Einkommenssteuer, als veranlagte Einkommenssteuer für Selbständige und als Lohnsteuer für Unselbständige. Die veranlagte Einkommensteuer des Selbständigen wird aufgrund der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen berechnet. Die Lohnsteuer wird bei Unselbständigen direkt vom Lohn abgezogen und durch den Arbeitgeber an die Finanzbehörde weitergeleitet. Indirekte Steuern werden zwar auch vom Steuerpflichtigen entrichtet, von ihm aber – sofern die Marktlage dies zuläßt – auf andere (Steuerträger) überwälzt. Die wichtigste indirekte Steuer ist die Umsatzsteuer. Österreich hat – wie alle Staaten der EU – ein Mehrwertsteuer- System, in dem nur der auf jeder Umsatzstufe geschaffene Mehrwert (Wertzuwachs) besteuert wird. Dadurch gilt die Mehrwertsteuer als wettbewerbsneutral, da sie unabhängig von der Zahl der Umsatzstufen belastet; das früher in Österreich geltende Umsatzsteuersystem hatte großen Betrieben, die mehrere Umsatzstufen in sich vereinigen konnten, Vorteile verschafft. In Österreich gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: 1O0I0 für besonders begünstigte Produkte wie z. B. Lebensmittel, 20% als allgemeiner Mehrwertsteuersatz. Früher gab es noch eine sogenannte »Luxusmehrwertsteuer~e~t,w a für Autos; diese wurde als Mehrwertsteuer abgeschafft und durch eine Zulassungssteuer ersetzt. Während die direkten Steuern die besonderen Verhältnisse des einzelnen Steuerzahlers berücksichtigen, diesen allerdings unmittelbar belasten und damit einen gewissen Steuerwiderstand hervorrufen, können die indirekten Steuern nur wenig auf die persönlichen Verhältnisse des einzelnen abgestellt werden; bis zu einem gewissen Grad ist das etwa durch den geringeren Umsatzsteuersatz für Grundnahrungsmittel möglich. Die im internationalen Vergleich überdurchschnittliche Höhe der Mehrwertsteuersätze in Österreich hat nachteilige Auswirkungen auf das Preisniveau und damit auf die Wettbewerbsfäh igkeit. Ein Sonderproblem ergibt sich bei den Quellensteuern: Diese werden nicht beim Steuerschuldner, sondern am »Entstehungsort« des Einkommens eingehoben, so die Lohnsteuer beim Arbeitgeber. Eine besondere Aktualität hat die Frage der Quellenbesteuerung anläßlich der Einführung der KESt (Kapitalertragssteuer) erlangt (Besteuerung der Erträge von Spareinlagen bei den Geldinstuten). Mit deren Einführung wurde das System einer sogenannten »Endbesteuerung« vorgesehen. Mit der Bezahlung dieser von der jeweiligen Bank einzubehaltenden und abzuliefernden Steuer sind alle denkbaren Steuern (wie z. B. Einkommensteuer, Erbschaftssteuer) abgegolten. Der Vorteil des Systems liegt darin, daß trotz der traditionellen Anonymität von Geldveranlagungen in Österreich (und der damit möglichen Steuervermeidung durch Nichtdeklarierung) der Finanzminister sichere Steuererträge besitzt, aber auch in der leichten Einhebbarkeit und Übersichtlichkeit. Die Steuerprogression tritt bei den direkten Steuern auf. Höhere Einkommen werden dadurch also prozentuell höher belastet als niedrigere. Der Grundsatz der Steuerprogression wird in allen Volkswirtschaften anerkannt. Umstritten ist lediglich das jeweilige Ausmaß der Progression. Bei zu großer Progression wird der Leistungswille gemindert (die durch Mehrleistung erworbenen Einkommen werden zum Großteil ))weggesteuert((). Die Geldwertverdünnung (+ Inflation) führt dazu, daß auch mittlere Einkommen infolge von Abgeltung der Geldwertverdünnung durch Lohnerhöhungen in die Steuerprogression »hineinwachsen «. Deshalb sind in periodischen Abständen immer wieder belastungsmildernde Steuerkorrekturen notwendig. Verschiedene Steuerreformen haben insbesondere zu einer drastischen Senkung des Grenzsteuersatzes (= höchster Steuersatz in der Einkommens- und Lohnsteuer) geführt, wobei man von der Überzeugung ausging, daß ein Grenzsteuersatz von über 50% leistungsmindernd wirkt (in diesen Fällen behält der Staat ja mehr ein als dem Steuerpflichtigen verbleibt). In einem Bundesstaat wie Österreich erheben neben dem Bund auch die Länder und Gemeinden verschiedene Steuern (Bundesabgaben, Länderabgaben, Gemeindeabgaben). Eine Aufteilung der Mittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden erfolgt durch den Finanzausgleich. In der Steuerquote und in der Staatsquote kommt der Umfang der heute vielfach überforderten Staatstätigkeit zum Ausdruck. Die Steuerquote, in der der Anteil von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen am Bruttonationalprodukt gemessen wird, ist in den verschiedenen Staaten unterschiedlich. Die Steuerquote Iäßt erkennen, welcher Teil des Einkommens vom Staat beansprucht wird. Im modernen Wirtschaftsstaat wird ein erheblicher Teil der Staatsausgaben über Anleihen und Kredite finanziert; damit wird die Bestimmung nicht nur der Steuerquote, sondern der Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben am Bruttonationalprodukt, von Bedeutung. In Osterreich zeigt sich ein deutlicher Trend zur Erhöhung der Staats- und der Steuerquote.
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