Pendlerpauschale 2009

Die Pendlerpauschale 2009 ist jene Pendlerpauschale die seit dem 1.7.2008 gilt. Diese Pendlerpauschale ist zeitlich bis 31.12.2009 befristet und fällt ab dem Jahr 2010 (sofern keine gesetzliche Änderung vorgenommen wird), wieder auf jene Werte vor dem 1.7.2008 zurück.

Es gibt eine große und eine kleine Pendlerpauschale. Der Unterschied zwischen der kleinen und großen Pendlerpauschale liegt darin:

  • kleine Pendlerpauschale: Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar
  • große Pendlerpauschale: Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar
Hier die aktuelle Staffelung der Pendlerpauschale 2009:
Einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar Benutzung eines öffentlichen Verkehrs-mittels nicht zumutbar
  jährlich monatlich jährlich monatlich
0 bis 2 km
2 bis 20 km     € 342,– € 28,50
20 bis 40 km € 630,– € 52,50 € 1.356,– € 113,–
40 bis 60 km € 1.242,– € 103,50 € 2.361,– € 196,75
über 60 km € 1.857,– € 154,75 € 3.372,– € 281,–

Die Pendlerpauschale kann sowohl über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers, oder auch über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

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11 Antworten auf Pendlerpauschale 2009

  1. Rath Andreas sagt:

    Bitte um Antrag für Pendlerbeihilfe

  2. Markus Juren sagt:

    Bitte um einen Antrag für Pendlerbeihilfe, fahre Täglich von Bruck an der Leitha in Niederösterreich nach Wien in die Arbeit, sind etwas über 40 Kilometer

  3. günther sagt:

    frage:Fahre jeden tag von Wien nach alland a21 auf die raststätte sind cirka in eine richtung 28kilometer bekomme ich da 56laut pendlerpauschalle oder nur 28 ???
    2)noch eine frage ist die pendlerpauschale was ich bekomme
    im monat brutto oder netto bitte um korekte antwort danke.

  4. dani sagt:

    kriegt man eine pendlerpauschale wenn ich mit auto fahre. ich fahre jeden tag 30km in die arbeit und 30km zurück

  5. Zuro sagt:

    ja, dann bekommst du eine, bzw. hast du anrecht darauf.

  6. Margit sagt:

    Kann mir irgendjemand sagen worin der Unterschied zwischen des Ansuchen der Pendlerbeihilfe der Arbeiterkammer und der Pendlerpauschale vom Finanzamt liegt?

    Kann ich beide Formulare abgeben?

    Mfg

  7. Andreas - Admin von Finanz-Journal.at sagt:

    keine Ahnung was die Arbeiterkammer für ein Formular hat. Zuständig und verantwortlich ist alleinig das FA. Die AK kann max. das Formular fürs FA haben.

  8. Maddin sagt:

    Wie sieht das ganze eigtl. aus, wenn man einen DIenstwagen gestellt bekommt.
    Fahre damit ca 50.000 km im Jahr!?

  9. Maddin sagt:

    In der Praxis sieht das so aus, dass ich ein Wochenendpendler bin.
    Fahre mit meinem Dienstwagen auf die Baustellen, wo eine ca 4 Wochen andauert.

    Kann ich jetzt die Fahrt von Montag (hin) und Freitag (zurück) als eine Fahrt deklarieren?
    Wenn ich jetzt bei 50.000 km im Jahr die geringste entfernung im Durchscnitt nehme,
    kann ich dann diese Rechnung nehmen??

    Die Hin- und Rückfahrt ist insgesamt als eine Fahrt anzusehen, d.h. mit den einfachen Entfernungskilometern. Wenn Sie im Jahr abzgl. Urlaub/Krankheit an 47 Wochenenden fahren, dann sind das 47 x 200 x 0,30 €, einzutragen bei der Entfernungspauschale, wo auch die Fahrten zwischen Wohnung am Arbeitsort und Arbeitsstätte hineingehören, die hier aber nicht angefallen sind lt. Ihren Angaben.

  10. Stefi sagt:

    Wer entscheidet ob es mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist oder nicht?

    lg

  11. Andreas - Admin von Finanz-Journal.at sagt:

    letzendlich entscheidet es das Finanzamt.

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