Kreditrechner Sparkasse
Der Sparkasse Kreditrechner befindet sich auf der Homepage einer jeden Sparkasse. Ganz gleich, ob dies nun die Sparkasse Neuhofen, die Steiermärkische Sparkasse oder eine andere Sparkasse ist – der Kreditrechner der Sparkasse ist zentral im oberen Bereich als Dropdown-Feld prominent platziert. Man muss dazu einfach nur auf den rechts sich daneben befindlichen Button “Go” klicken und man kommt so auf den online Rechner.
Optionen des Sparkassen Kreditrechners: Rate, Laufzeit, Kreditbetrag
Je nach Berechnungswunsch muss man sich vor dem Start der Berechnung überlegen, was man denn gerne errechnen möchte. Je nachdem muss man sich zwischen einer der drei Möglichkeiten entscheiden. Die 3 Möglichkeiten sind:
- Monatsrate
- Laufzeit
- Kreditbetrag
Online Rechner ohne aktuellen Werte
Um ein Ergebnis zu erhalten, muss man den Rechner mit Zahlen füttern. Die Eingabefelder bzw. der Aufbau des online Rechners ist klar und eindeutig. Man findet sich schnell zurecht, was der Screenshot auch beweist:

Der online Rechner der Sparkasse mit seinen Eingabefeldern zur Berechnung der Monatsrate, der Laufzeit bzw. des Kreditbetrags
Das große Manko des online Kreditrechners ist, dass die Daten vom User selbst gepflegt werden müssen. Wenn man das “i” beim Informationsfeld klickt, erfährt man nur so allgemeine Kreditinformationen wie
“Zinssatz: Der tatsächliche Kreditzinssatz hängt von der Höhe des Kreditbetrags, der Laufzeit und vom Zinsniveau am Markt ab.”
Damit ist natürlich niemanden geholfen und man kann sich leider nicht errechnen wie denn der Zinssatz wäre bei typischen Sparkassen Kredite wie den
- s-Komfort Kredit Plus
- s-Bauspardarlehen
- s-Energiefinanzierung
- Österreich Initiative
- s-Einkaufs Rahmen
Um eden Kreditrechner der Sparkasse mit eigenen Werten füllen zu können, muss bei der regionalen Sparkasse zuvor ein Angebot eingeholt werden und zu diesem Zeitpunkt hat der Sparkassen Berater auch schon alle Daten für den Kredit errechnet. Damit ist der Sparkassen Kreditrechner zwar schön und einfach aufgebaut, aktuelle Daten spuckt er jedoch nicht aus.
Fazit: Schulnote 3- (weil einfach und schnell auffindbar, jedoch keine wirkliche Verwendbarkeit da keinerlei aktuellen Kreditinformationen verwendet werden)
SVA: Jahresabrechnung im Internet
Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft hat sich vor wenigen Monaten einen Namen gemacht durch die zeitweise Nicht-Versicherung ihrer Beitragszahler. Dass diese SV sehr weit weg von ihren Beitragszahlern agiert, beweist sie auch in der aktuellen des Magazins der SV der gewerblichen Wirtschaft. Hier wird großartig informiert über die “Jahresabrechnung im Internet”. Damit kann sich jeder Beitragszahler informieren, was sich denn aktuell auf dem SVA-Beitragskonto tut. Geschrieben steht:
“Sie können nach ein paar kleinen Schritten jederzeit via Internet den Letztstand abrufen und ersparen sich so Wege und Telefonate.”
Alles was man benötigt ist:
- eine registrierte Bürgerkarte,
- kleines Chiplesegerät und einen
- Computer mit Internet Zugang
Alles klar liebe SVA. Das ist ja wieder mal ordentlich an den Bedürfnissen der Beitragszahler vorbei entwickelt worden, denn wer nutzt schon eine Bürgerkarte und hat so ein Chiplesegerät zuhause stehen? Es hat sich wohl noch nicht bis zur SVA rumgesprochen, dass die Bürgerkarte ein FLOP ist und von nur wenigen ÖsterreicherInnen benutzt wird. Der größte Hohn ist jedoch der Satz:
“Die Registrierung ist keine Hexerei und auch für Computermuffel zu schaffen.”
Aber die SVA denkt doch auch an die größten Computermuffel und verweist darauf, dass die SVA-Abrechnungen natürlich auch über den Steuerberater erfragt werden können. Diese erfahren aber nur die Geldbeträge und nicht die weiteren Informationen der Krankenversicherung (Datenschutz). Gut das wir die SVA haben und die mit unseren Beiträgen aufführt was und wie sie es gerne hat!
Geringfügig beschäftigt und die Pendlerpauschale
Viele sind bereits geringfügig beschäftigt und verdienen so ein bisschen Geld dazu. Jetzt ist es oftmals so, dass der oder die geringfügig Beschäftigte nur an einem Tag in der Woche bei einem Unternehmen arbeitet. Dazu fährt er bzw. sie zu ihrem Unternehmen und hätte grundsätzlich Anspruch auf die Pendlerpauschale (auf Grund der Entfernung). Wie sieht das aber nun bei jemanden aus, der nur geringfügig beschäftigt ist und hier nur einmal in der Woche zum Unternehmen fährt – sind auch diese Arbeitnehmer berechtigt die Pendlerpauschale zu erhalten?
Das Finanzamt meint zu diesem Sachverhalt: NEIN – diese Arbeitnehmer sind nicht berechtigt die Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen. Um die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitsweg an mindestens 11 Tagen im Monat dieser Arbeitsweg zurückgelegt werden. Das bedeutet, dass zumindest an den Hälften der Arbeitstagen eines Vollzeitmitarbeiters zur Arbeit gefahren werden muss. Es muss nämlich überwiegend gependelt werden! Wenn jemand z. B. nur eine Woche im Monat arbeitet und hier aber 3-4x in dieser Woche pendelt, so besteht der Sachverhalt, dass eine “überwiegende” Pendelung stattfindet und man somit auch die Pendlerpauschale beziehen darf.
Im Moment ist dies aber noch nicht bis zum Ende der ausjudiziert. Der VwGH muss in dieser Sache erst entscheiden, die Indizien deuten jedoch darauf hin, dass dies so stimmig ist. Keine Pendlerpauschale, wenn nicht überwiegend gependelt wird!
Maklerprovision 2010: Nur noch 2 Brutto Monatsmieten
Viele Österreicher hatten schon einen richtigen Grant bei der Wohnungssuche, denn die meisten Wohnungen werden nur noch durch Makler vermittelt und diese haben horrende Vermittlungskosten. Viele sind der Meinung, dass sie von den Immobilien-Maklern nahezu keine Dienstleistung erhalten und die Provision für sehr wenig Arbeit erhalten. Auch die Anzahl der Immobilien-Makler ist in den letzten Jahren steil angestiegen – wohl ein Indiz darauf, dass hier wirklich gutes Geld zu verdienen ist.
Höhe der Maklerprovision
Auch die Regierung wollte etwas gegen die Maklerprovision machen, doch durch geschicktes Lobbying ist der große Wurf ausgeblieben und somit wurde nur in wenigen Bereich an der Maklerprovision etwas geändert. Geändert wurde, dass bei unbefristeten bzw. mit mehr als 3 Jahre befristeten Mietverträgen der Makler ab 1.9.2010 noch 2 Brutto-Monatsmieten anstatt 3 Brutto-Monatsmieten verrechnen darf.
Wenn der Verwalter eines Hauses ident ist mit dem Vermittler so ist die Provision auf maximal 1 Monatsmiete bei unbefristeten bzw. mind. 3 Jahre befristeten Verträgen festzulegen. Bei kürzeren Mietverträge darf maximal nur eine halbe Monatsmiete verrechnet werden.
Billiger Tanken mit OMV und Erste Bank und Sparkassen
Die OMV hat gemeinsam mit der Erste Banken bzw. den österreichischen Sparkassen eine Aktion fürs billiger Tanken vereinbart. Im Zeitraum vom 1. September 2010 bis 30.9.2010 tanken Kunden der Erste Bank und Sparkassen um 2 Cent pro Liter günstiger bei ausgewählten OMV Tankstellen. Alles was man tun muss um in den Genuss des Tankrabatts zu kommen ist, dass man die Betankung mit der Bankomatkarte der Erste Bank bzw. der Sparkasse bezahlen muss. Danach wird auf der Rechnung sofort der Rabatt in der Höhe von 2 Cent pro Liter angeführt.
Es nehmen grundsätzlich alle Tankstellen der OMV teil, bis auf diejenigen die in der folgenden Liste gelb markiert sind. Diese nehmen an der billiger Tanken Aktion nicht Teil.
- https://www.sparkasse.at/sPortal/download?documentPath=sparkasseat_de_0008_ACTIVE%2FDownloads%2FOMV_Liste_2_Cent_Tankrabatt.pdf
Reisepass verloren, Reisepass gestohlen – was tun?
Der Reisepass ist verloren, der Reisepass ist gestohlen worden! Was muss ich nun tun, um wieder an einen Reisepass zu kommen? Die leichte Panik ist berechtigt, denn der Reisepass ist wohl das Wichtigste Dokument für einen Menschen und sehr wichtig zur Identitätsfeststellung auf Reisen. Wenn der Reisepass verloren ist oder auch gestohlen wurde, so muss man sehr rasch handeln. Ganz gleich ob dies nun im Ausland oder Inland ist, muss sofort bei der nächsten Polizei eine Verlustanzeige bzw. Diebstahlanzeige gemacht werden.
Reisepass verloren, Reisepass gestohlen im Ausland
Wenn der Reisepass im Ausland abhanden gekommen ist, so muss nach der Anzeige bei der Polizei Kontakt mit der lokalen österreichischen Vertretungsbehörde aufgenommen werden. Diese Vertretung stellt dann einen Notpass für die Heimreise aus. Praktisch ist es hier immer, wenn vom Reisepass und anderen wichtigen Dokumenten stets auch Kopien mitgeführt werden (Achtung: keine Farbkopien, denn dann würde es sich um Dokumentenfälschung handeln). Diese Kopien der wichtigsten Reisedokumente natürlich gesondert aufbewahren, denn sonst werden sie für Diebstähle erst wieder leichte Beute!
Wenn man vom Ausland heimgekehrt ist, muss der Verlust bzw. der Diebstahl des Reisepasses nochmals bei der heimischen Polizei gemeldet werden. Danach kann der neue Reisepass beantragt werden.
Reisepass verloren, Reisepass gestohlen im Inland
Gestohlen: Melden Sie den Reisepass bei der Polizei als gestohlen. Danach erhalten Sie die Diebstahlsanzeige von der Polizei ausgehändigt mit der sie dann zur Passbehörde gehen können und dort um Neuaustellung eines Reisepasses beantragen.
Verloren: Das ist wohl noch die leichteste Übung, wenn der Reisepass “nur” im Inland verloren gegangen ist. Hier muss bei der Polizei keine Verlustanzeige gemacht werden. Es genügt hier bei der Passbehörde den Verlust bekanntzugeben. Danach wird ein neuer Reisepass ausgestellt.
Neuer Reisepass
Ein neuer Reisepass kann in Österreich bei folgenden Behörden bzw. Ämtern angefordert werden:
- BH (Bezirkshauptmannschaft) bzw. in Leoben und Schwechat auch bei der Gemeinde
- Magistrat (in Wien bei den Bezirksämtern)
Es ist nicht zwingend notwendig, dass man den neuen Reisepass bei der Wohnsitzbehörde beantragt. Aber auch bei Gemeinden können Reisepassanträge für einen neuen Reisepass getätigt werden. Diese werden dann weitergeleitet an die zuständige Behörde. Dazu erkundigen Sie sich aber bitte bei Ihrer Gemeinde, ob diese hier ebenfalls diese Dienstleistung anbietet.
Manche Passbehörden bieten auch eine Online Reservierung für den Reisepassantrag an. Somit reduzieren Sie die Wartezeit für den neuen Reisepass. Folgende 4 Behörden sind dies im Moment:
- Magistratische Bezirksämter Wien
- Magistrat Graz
- Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau
- Magistrat Linz
Der neue Reisepass muss von Ihnen persönlich beantragt werden. Dabei werden Ihnen die Fingerabdrücke abgenommen, diese werden am Chip des Passes abgespeichert. Danach kann man sich entscheiden, wie denn der Reisepass zugestellt werden soll. Es gibt 3 Möglichkeiten:
- Normale Zustellung für 69,90 Euro (dauert ca. 5 Werktage)
- Express-Zustellung des Passes für 100,00 Euro (bevorzugte Behandlung)
- 1 Tages Expresspass Zustellung für 220,00 Euro (Zustellung am nächsten Werktag)
- Mit diesen Kosten sind alle Gebühren pauschal abgegolten. Die Zustellung erfolgt per RSb-Brief.
Für den neuen Reisepass sind der alte Reisepass, die Geburtsurkunde und ein Passfoto mitzubringen. Wenn sich die persönlichen Daten geändert haben, so ist die Heiratsurkunde oder der Namensänderungsgescheid, der Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. der urkundliche Nachweise des akademischen Grades vorzulegen.
Reisepass abgelaufen
Wenn ein Reisepass abgelaufen ist, so können Sie Ihren Reisepass nicht verlängern, denn es gibt in Österreich bei einem abgelaufenen Reisepass nur die Möglichkeit, dass ein Reisepass neu ausgestellt wird. Anderen Möglichkeiten sind auch bei Kindern nicht vorgesehen und werden auch nicht durchgeführt. Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist, so müssen Sie zu einer Bezirkshauptmannschaft (BH) oder einem Magistrat gehen, und dort um einen neuen Reisepass ansuchen. Der Prozess, dass Sie zu einem neuen Reisepass kommen, dauert ca. 10 Minuten am Amt selbst und ca. 7 Tage bis Sie den Reisepass zugesendet bekommen.
Wenn der Reisepass abgelaufen ist, so müssen Sie persönlich zur Antragstellung für einen neuen Reisepass auf das Amt kommen. Neuerdinges werden dem Antragsteller auch Fingerabdrücke abgenommen, welche auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Beim Gang zum Amt, um den abgelaufenen Reisepass zu erneuern, muss man den bestehenden abgelaufenen Reisepass mitnehmen, ein aktuelles Passfoto und eventuell auch noch die Geburtsurkunde.
Bei den oben angeführten Reisepass Behörden muss kein Antrag auf ein Reisepass gemacht werden, hier erfolgt dies nur über Niederschrift (bei einer Gemeinde jedoch muss ein Formular zur Ausstellung eines Reisepasses ausgefüllt werden!). Es dauert ca. 5 Werktage, bis der Reisepass per Rs-B Brief zugestellt wird.
Reisepass Kosten
Die Reisepass Kosten sind in Österreich unterschiedlich, je nachdem wie dringend ein Reisepass benötigt wird. Hier die Aufstellung der einzelen Kosten für einen Reisepass:
- Reisepass: 69,90 Euro
- Expresspass: 100,00 Euro
- 1-Tages-Expresspass: 220,00 Euro
Wer also sehr schnell einen Reisepass benötigt, innerhalb 1 Tages, der kann auf die Option des 1-Tages-Reisepasses zurückgreifen. Hier wird vor Ort, also auf der BH bzw. am Magistrat der Reisepass ausgestellt und kostet dafür aber auch um einiges mehr.
In den Reisepass Kosten sind bereits alle Kosten des Amtes abgedeckt. Das heißt, dass in den 69,90 Euro (bzw. 100 oder 220 Euro) alle Gebühren als Pauschale enthalten sind. Der Pass-Antragsteller muss sich lediglich um die notwendigen Dokumente kümmern und um ein aktuelles, korrektes Passfoto, welches für den Reisepass verwendet werden kann.
Reisepass verlängern
Einen Reisepass verlängern kann man in Österreich nicht. Statt einen Reisepass zu verlängern kann ein Reisepass nur neu ausgestellt werden. Eine Reisepass hat in Österreich ein Ablaufdatum, welches in der Regel nach 10 Jahren ist. Reisepässe die älter als 10 Jahre sind, werden im Ausland in der Regel nicht mehr akzeptiert, daher sollte man rechtzeitig darauf achten, dass man seinen Reisepass neu beantragt in Österreich. Ein neuer Reisepass kostet, ganz gleich ob man bereits einen bestehenden Reisepass hat, oder auch nicht, 69,90 Euro einmalig. Damit sind alle Kosten abgedeckt.
Mitzubringen ist – wenn ein bestehender Reisepass besteht und sich keine persönlichen Daten geändert haben – zum “verlängern” des Reisepass lediglich den alten Reisepass plus ein aktuelles Passfoto, welches den Kriterien entspricht und nicht älter als 6 Monate sein darf. Achten Sie darauf, dass sie rechtzeitig zur BH bzw. Magistrat gehen, denn es können hier Wartezeiten entstehen. Ansonsten ist die Regel, dass Sie innerhalb von ca. 7 Tagen ihren Reisepass zugesandt bekommen. Wer einen Express-Reisepass benötigt, bezahlt 100,00 und wer einen Sofortpass benötigt muss über 250 Euro bezahlen, um einen Reisepass innerhalb eines Tages neu zu bekommen.


