Lohnsteuertabelle 2011

Die Lohnsteuertabelle 2011 bleibt von der kommenden Steuerreform verschont und so bleibt die bereits 2009 und 2010 bestehende Lohnsteuertabelle weiterhin erhalten. Anhand einer Lohnsteuertabelle, welche übrigens ident mit der Einkommensteuertabelle ist, kann jeder Österreicher ablesen, wie viel Lohnsteuer dieser zu bezahlen hat, ab einer gewissen Stufe. Es handelt sich beim Lohnsteuersystem nicht um ein Staffelsystem, sondern um ein Zonensystem. Das bedeutet, dass Sie jede Zone durchlaufen und den dort vorfindbaren Steuerstatz bezahlen dürfen.

Für die Lohnsteuertabelle 2011 bedeutet dies konkret:

Lohnsteuertabelle 2011
Einkommen in € Lohnsteuer in € Durchschnitts- steuersatz Grenz- steuersatz
bis 11.000 0% 0 %
11.000 bis 25.000 ((Einkommen – 11.000) x 5.110) dividiert durch 14.000 20,44 % 36,50%
25.000 bis 60.000 (Einkommen – 25.000) x 15.125 dividiert durch 35.000 plus 5.110 33,73% 43,2143%
60.000 € (Einkommen – 60.000) x 0,5 + 20.235 50,00%

Wenn Sie z. B. 43.000,00 Euro im Jahr verdient haben, so zahlen Sie für die ersten 11.000,00 Euro keine Steuer, für den Betrag zwischen 11.000,00 und 25.000,00 bezahlen Sie 36,50 % Steuer und für die restlichen 18.000,00 bezahlen Sie 43,2143 % an Lohnsteuer. Jemand der weniger als 11.000,00 Euro im Jahr verdient, bezahlt keine Lohnsteuer.

Gesetzliche Versicherungsleistungen, also Zahlungen an die Sozialversicherung können von den Einnahmen als Werbekosten abgesetzt werden.

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12 Antworten auf Lohnsteuertabelle 2011

  1. Pingback: Lohnsteuer in Österreich | Finanz-Journal.at

  2. Herbert Petrik sagt:

    Wird die Urlaubsentschädigung bei der Lohnsteuer wie ein Gehalt behandelt und wieviel Lohnsteuer wird hier berechnet?

    Mfg

    H.Petrik

  3. Andreas - Admin von Finanz-Journal.at sagt:

    In der Tat wird das 13. und 14. Gehalt bzw. Lohn bei der Steuer besonders behandelt. Am Schönsten sieht man es über einen Brutto, Nettorechner wie z. B. hier: http://epunkt.net/Bewerber/Gehaltsrechner.aspx

    Dort gibt es 2 Spalten für den 13. und 14. Bezug und wie dieser bei der Lohnsteuer behandelt wird.

  4. H.Foerster sagt:

    Wenn ich zur steuerfreien Pension von 900,- EU ein zusätzliches Einkommen von 500,-EU
    durch die Vermietung einer Wohnung dazuverdiene, bezahle ich dann eine Lohn-bzw Einkommensteuer?

  5. franz sagt:

    hallo kann mir bitte wer helfen wenn ich ein einkommen von dienst bekomme im monat 2500 nette einkommen habe und neben einkommen habe wegen vermietung 500 miete 50 betriebskosten hab muss ich mwst verlangen
    und mus ich einkommensteuer zahlen mfg .franz

  6. Gerhard H. sagt:

    Bezüglich dieses Satzes – “Gesetzliche Versicherungsleistungen, also Zahlungen an die Sozialversicherung können von den Einnahmen als Werbekosten abgesetzt werden.” hätte ich eine Frage! Kann ich somit meine ganze Sozialversichurung von 6600€ im Jahr unter Werbekosten eintragen? Vielen Dank für eine Antwort

  7. Ayhan Coskun sagt:

    Hallo kann mir jemand helfen
    Habe von Januar 2011 bis Dezember 2011 Notstandsgeld bekommen 600 Euro.
    Im Juni habe ich kurz für 2 Wochen in einem betrieb gearbeitet und habe 1200 bekommen.
    Habe beim Finanzamt einen Jahresausgleich gemacht bekomme ich jetzt Geld vom Finanzamt?

    Danke für die antworten

  8. Richard Obermoser sagt:

    Ich habe mir vom pensionsinsitut für verkehr und öffentliche Einrichtungen meine
    zusatzpension auszahlen lassen.
    ist es richtig dass ich für die beitragsrückerstattung in der höhe von € 56.559,16
    48,94% Lohnsteuer (€ 27.429.08) angefallen ist?
    Ich bin der meinung,dass ein steuersatz von 33,73% richtig wäre.
    Besten dank für ihre antwort.

  9. Schifko Kassekert M H sagt:

    Theoretisch müssen Sie eine Brutto-Netto-Abrechnung bekommen haben. Sodann ist ein Unterschied, ob Sie als Arbeiter oder Angestellter gearbeitet haben(Sozialvrsg). Aber Sie haben Lohnsteuer bezahlt und bekommen Sie zurück, da € 11.000,– im Jahr LST frei sind

  10. Schifko Kassekert M H sagt:

    Sie müssen bloß noch die laufende Pension dazuzählen, dann sind Sie am Steuersatz. der Ihnen abgezogen wurde

  11. niewert gerhard sagt:

    wird in österreich bei der steuer das gehalt von ehepartnern gemeinsam versteuert ?

  12. Admin sagt:

    nein, in Österreich ist jeder selbst steuerpflichtig. Einzig über die Arbeitnehmerveranlagung könnte – im Bedarfsfall – der Alleinverdienerabsetzbetrag angeführt werden.

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