ist der Verbraucher von Gütern und Leistungen. Der Verbrauch (Konsum) ist das Endziel jedes Wirtschaftens. Innerhalb der Volkswirtschaft kann nur ein Teil der Produktion dem Konsum zugeführt werden, ein weiterer Teil muß für lnvestitionszwecke zurückgehalten werden (+ Kapital, + Sparen). Nur in der Marktwirtschaft kann der Konsument durch sein Kaufverhalten, durch seine Entscheidungen im Wirtschaftsprozeß bestimmen, »was., »wie«, »wieviel« und »für wen« produziert wird: In der Marktwirtschaft ist der Kunde König, ist also eine Kosumentensouveränität gegeben. Das ist naheliegenderweise in Mangelwirtschaften (Kriegswirtschaften), aber auch in der Planwirtschaft (wie früher in den kommunistischen Staaten) nicht der Fall. Konsumentenschutz umfaßt alle Maßnahmen, die dem Schutz des Endverbrauchers dienen. Konsumentenschutz wird durch Erhöhung der Marktübersicht, durch Förderung der Vergleichbarkeit der Waren, durch Verstärkung des Wettbewerbes bei gleichzeitigem Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken verwirklicht. In Österreich befaßt sich U. a. der Verein für Konsumenteninformation mit diesen Aufgaben. Dieser Verein wurde von den Sozialpartnern gebildet; die Wirtschaftskammer arbeitet konstruktiv an den Vereinsaufgaben mit. Das Konsumentenschutzgesetz beinhaltet zahlreiche Bestimmungen zum Schutz des Konsumenten (siehe Kauf), wobei es das grundsätzliche Prinzip, daß Verträge einzuhalten sind und nur im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert oder aufgehoben werden können, für den Konsumenten durchbricht. insbesondere sieht das Gesetz ein Rücktrittsrecht für den Konsumenten von einem Vertrag vor und will damit den Konsumenten vor ))Überrumpelung beim Vertragsabschluß« schützen. Die EU bemüht sich um eine gemeinschaftsweite Konsumentenschutzpolitik im Zusammenhang mit der Vollendung des Binnenmarktes. So gibt es Richtlinien zur Produkthaftung oder gegen irreführende Werbung, über Rücktrittsrechte bei Haustürgeschäften und betreffend Verbraucherkredite. Auch bei Pauschalreisen oder bezüglich Produktsicherheit sind Richtlinien erlassen worden, die Verbesserungen für den Konsumenten beinhalten. Österreich hat in vielen Fällen bereits vor seinem Beitritt zur EU autonom entsprechende Regelungen in das nationale Recht aufgenommen; in Einzelbereichen sind aber die EU-Richtlinien weitergehend und bringen daher mit dem Beitritt zur EU (teilweise schon im EWR) für den Verbraucher zusätzliche Rechte.
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