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	<title>Finanz-Journal.at &#187; Steuern</title>
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	<description>Vergleichen &#38; Lesen lohnt sich.</description>
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		<title>Kirchenbeitrag in &#214;sterreich</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 12:53:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas - Admin von Finanz-Journal.at</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Die r&#246;misch-katholische Kirchenbeitragsstelle hebt von allen Mitgliedern der r&#246;misch-katholischen Kirche eine j&#228;hrliche Kirchenbeitragssteuer ein. Der Kirchenbeitrag wird aus dem Jahresbruttoeinkommen berechnet, welcher 1,1 Prozent betr&#228;gt. Jedes Jahr erh&#228;lt man eine neue Vorschreibung, da aufgrund der Inflationsrate die Geh&#228;lter und L&#246;hne &#8230; <a href="http://www.finanz-journal.at/kirchenbeitrag-in-oesterreich/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p>Die r&#246;misch-katholische Kirchenbeitragsstelle hebt von allen Mitgliedern der r&#246;misch-katholischen Kirche eine j&#228;hrliche Kirchenbeitragssteuer ein.<br />
Der Kirchenbeitrag wird aus dem Jahresbruttoeinkommen berechnet, welcher 1,1 Prozent betr&#228;gt. Jedes Jahr erh&#228;lt man eine neue Vorschreibung, da aufgrund der Inflationsrate die Geh&#228;lter und L&#246;hne j&#228;hrlich angehoben werden. Ausgangsbasis f&#252;r die Kirchenbeitragssteuer ist die Arbeitnehmerveranlagung des Vorjahres. Wenn der Beitrag einmal j&#228;hrlich zur Einzahlung gebracht wird, darf man drei Prozent Fr&#252;hzahlerbonus in Abzug bringen. Einen einmaligen Bonus erh&#228;lt man auch wenn man sich f&#252;r einen Abbuchungsauftrag entscheidet. Es ist jedoch auch m&#246;glich, seinen Kirchenbeitrag halbj&#228;hrlich oder viertelj&#228;hrlich zu bezahlen.</p>
<p>Falls man arbeitslos gemeldet ist oder Notstandshilfe erh&#228;lt, Pflegegeldbezieher ist oder eine Mindestpension bezieht, kann man um Befreiung der Kirchenbeitragssteuer ansuchen.<br />
Auch Lehrlinge, Grundwehrdiener und Zivildiener sind von der Kirchenbeitragssteuer befreit. Umst&#228;nde f&#252;r einen geringeren Beitrag sind Wohnungsneugr&#252;ndungen, hohe Kreditraten oder finanzielle Probleme, die es nicht erm&#246;glichen, den vollen Beitrag zu bezahlen. In diesen Situationen sollte man sich direkt bei seiner Kirchenbeitragsstelle melden und die notwendigen Nachweise wie Kreditraten, Wohnungsaufw&#228;nde und Best&#228;tigungen vorlegen.</p>
<p>Die Kirchenbeitragssteuer kann auch steuerlich abgesetzt werden, dies bedeutet, dass der Beitrag bei der j&#228;hrlichen Arbeitnehmerveranlagung in Abzug gebracht werden kann. <strong>F&#252;r 2012 wurde der Steuerfreibetrag auf 400 Euro pro Person erh&#246;ht.</strong></p>

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		<title>Arbeitnehmerveranlagung 2011</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 06:28:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas - Admin von Finanz-Journal.at</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Beginnend mit 10. J&#228;nner 2012 ist eine Arbeitnehmerveranlagung f&#252;r das Jahr 2011 m&#246;glich. Eine reibungslose Abwicklung wird dabei &#252;ber das Online-Service von FinanzOnline unter finanzonline.bmf.gv.at sichergestellt. Angestellte &#246;sterreichischer Arbeitgeber stellen sich dabei oft die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Arbeitnehmerveranlagung. &#8230; <a href="http://www.finanz-journal.at/arbeitnehmerveranlagung-2011/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p>Beginnend mit 10. J&#228;nner 2012 ist eine Arbeitnehmerveranlagung f&#252;r das  Jahr 2011 m&#246;glich. Eine reibungslose Abwicklung wird dabei &#252;ber das  Online-Service von FinanzOnline unter finanzonline.bmf.gv.at  sichergestellt. Angestellte &#246;sterreichischer Arbeitgeber stellen sich  dabei oft die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Arbeitnehmerveranlagung.  Tatsache ist, dass jeder Arbeitnehmer davon profitieren kann, denn  oftmals fehlt es lediglich an Informationen, welche Ausgaben steuerlich  geltend gemacht werden k&#246;nnen. Besonders die als &#8220;Sonderausgaben&#8221;  bezeichneten Positionen sollten genau hinterfragt werden. Darunter  fallen unter anderem freiwillige Unfallversicherungsbeitr&#228;ge,  Kreditr&#252;ckzahlungen f&#252;r pers&#246;nlichen Wohnraum, Nachkauf von  Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung,  Kirchenbeitr&#228;ge, sowie r&#252;ckwirkend seit 01.01.2009 auch Spenden an  ausgew&#228;hlte mildt&#228;tige Organisationen. Es liegt auf der Hand, dass fast  jeder Arbeitnehmer Ausgaben in einer dieser Positionen im Laufe des  Jahres get&#228;tigt hat. Dies gilt ebenso f&#252;r Werbungskosten, beispielsweise  zur Anschaffung von Arbeitsmitteln (bei Anschaffungen &#252;ber EUR 400,-  wird nur die Afa anerkannt). Die Summe dieser Ausgaben kann im Rahmen  der Arbeitnehmerveranlagung zu einer Lohnsteuergutschrift f&#252;hren, die  nach Freigabe durch das zust&#228;ndige Finanzamt direkt auf das bei  FinanzOnline hinterlegte Giro-Konto &#252;berwiesen wird. Es liegt somit auf  der Hand, dass der Antragsteller von dieser Neuberechnung der Lohnsteuer  profitieren kann. Es kann jedoch vorkommen, dass die Neuberechnung zu  einer Lohnsteuernachzahlung f&#252;hrt, welche nur im Falle einer  Pflichtveranlagung gezahlt werden muss. Kommt es bei einer freiwilligen  Arbeitnehmerveranlagung zu einer Nachforderung, so kann der Antrag durch  eine Berufung zur&#252;ckgezogen werden, wodurch auch die Forderung des  Finanzamtes erlischt. Der Antrag lohnt sich somit in jedem Fall und kann  auf FinanzOnline einfach und unb&#252;rokratisch eingereicht werden.</p>

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		<title>Steuerausgleich 2011</title>
		<link>http://www.finanz-journal.at/steuerausgleich-2011-2/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 06:23:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas - Admin von Finanz-Journal.at</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Genau wie in vielen anderen L&#228;ndern auch, ist das Steuersystem in &#214;sterreich un&#252;bersichtlich und ungerecht. Allerdings gibt es auch M&#246;glichkeiten die eigene Steuerlast zu senken. Vorraussetzung ist: Man muss die Steuervorteile kennen. Dies ist bei einem solch un&#252;berschaubaren Steuersystem nicht &#8230; <a href="http://www.finanz-journal.at/steuerausgleich-2011-2/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p>Genau wie in vielen anderen L&#228;ndern auch, ist das Steuersystem in  &#214;sterreich un&#252;bersichtlich und ungerecht. Allerdings gibt es auch  M&#246;glichkeiten die eigene Steuerlast zu senken. Vorraussetzung ist: Man  muss die Steuervorteile kennen. Dies ist bei einem solch  un&#252;berschaubaren Steuersystem nicht so einfach. Hinter der Absicht  steckt Methode, sind doch die Steuereinnahmen eine wichtige  Einnahmequelle. Mehr als die H&#228;lfte aller &#214;sterreicherinnnen und  &#214;sterreicher verschenken jedes Jahr viel Geld, weil sie es sich nicht  vom Fiskus zur&#252;ckholen. Beispielsweise k&#246;nnen Arbeitnehmer die nicht das  ganze Jahr besch&#228;ftigt waren oder deren Verdienst unter der  Steuergrenze von 12.000 € lag, &#252;ber die sogenannte Negativsteuer, Geld  zur&#252;ck erhalten.<br />
Wer mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe, Lebensgemeinschaft  oder eingetragenen Partnerschaft lebt und dessen Partner nicht mehr als  6000 € im Kalenderjahr verdient und f&#252;r mehr als 6 Monate im  Kalenderjahr f&#252;r mindestens 1 Kind Familienbeihilfe bezieht, der kann  den Alleinverdienerabsetzbetrag(AVAB) geltend machen. Alleinerziehende  k&#246;nnen &#252;ber den Alleinerzieherabsetzbetrag(AEAB) ihre Anspr&#252;che geltend  machen.<br />
Des Weiteren gibt es noch folgende Absetzbetr&#228;ge f&#252;r Kinder:</p>
<ul>
<li>Kinderfreibetrag</li>
<li>Mehrkindzuschlag</li>
<li>Aufwendungen f&#252;r die Betreuung von Kindern</li>
<li>Aufwendungen aufgrund einer Behinderung</li>
<li>Unterhaltsabsetzbetrag</li>
<li>Aufwendungen wegen ausw&#228;rtiger Berufsausbildung</li>
</ul>
<p>Auch bei den Werbungskosten zahlt es sich f&#252;r Arbeitnehmer aus, genau hinzuschauen. Zu den Werbungskosten z&#228;hlen alle Ausgaben und Aufwendungen die beruflich veranlasst sind.<br />
Verschenken Sie kein Geld bei den Sonderausgaben. Ob Spenden,  Kirchenbeitr&#228;ge, Personenversicherungen, Kosten f&#252;r die  Wohnraumbeschaffung oder Renovierung, Alles sollte einer genauen Pr&#252;fung  unterzogen werden. Kosten f&#252;r Arzt, Medikamente, Spital, notwendige  Kuraufenthalte oder Ausgaben wegen einer Behinderung sind  au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen und k&#246;nnen im Jahr der Bezahlung steuerlich  geltend gemacht werden.<br />
Selbst die Kosten f&#252;r die Inanspruchnahme steuerlicher Beratung oder Hilfe mindern die Steuerlast. Dies ist doch ein Grund mehr, sich selbst zu beschenken und sein Geld vom Staat zur&#252;ckzufordern.<br />
F&#252;r alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in &#214;sterreich, bieten zum  Beispiel die Arbeiterkammern, wertvolle Hilfestellungen und Anleitungen  zur Arbeitnehmerveranlagung.</p>

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		<title>Lohnsteuerausgleich online</title>
		<link>http://www.finanz-journal.at/lohnsteuerausgleich-online/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 13:08:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas - Admin von Finanz-Journal.at</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.finanz-journal.at/?p=4920</guid>
		<description><![CDATA[Lohnsteuerausgleich online &#8211;&#62; Wie funktioniert der Lohnsteuerausgleich in &#214;sterreich &#252;ber Finanzonline? Der erste Schritt ist eine Beantragung beim zust&#228;ndigen Wohnsitzfinanzamt um einen Zugang mit Benutzerkennwort und Passwort f&#252;r die Onlineplattform. Dazu einfach ein Schreiben an das Finanzamt senden mit der &#8230; <a href="http://www.finanz-journal.at/lohnsteuerausgleich-online/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p>Lohnsteuerausgleich online &#8211;&gt; Wie funktioniert der Lohnsteuerausgleich in &#214;sterreich &#252;ber Finanzonline?</p>
<p>Der erste Schritt ist eine Beantragung beim zust&#228;ndigen  Wohnsitzfinanzamt um einen Zugang mit Benutzerkennwort und Passwort f&#252;r  die Onlineplattform. Dazu einfach ein Schreiben an das Finanzamt senden  mit der Sozialversicherungsnummer, in der Regel bekommt man binnen 14  Tagen eine Zuschrift mit den Zugangsdaten, welche gut aufbewahrt werden  sollten, diese gelten jedes Jahr und sind nicht zeitlich begrenzt.</p>
<p>Mit dem Zugang einloggen und unter dem Men&#252;punkt Jahresausgleich  aufrufen, man kann 5 Jahre im nachhinein den Jahresausgleich beantragen.  Das Formular ist auf der Plattform vorgegeben und kann online  ausgef&#252;llt und gesendet werden. Zur Erkl&#228;rung gibt es bei den einzelnen  Punkten Information Buttons, die zum anklicken sind.</p>
<p>Sonderausgaben sind genau geregelt, darunter fallen Rechnungen f&#252;r  Medikamente die laufend gebraucht werden, Kurkosten, Kirchenbeitr&#228;ge,  Zahnersatz, Kosten f&#252;r medizinische Hilfen, Begr&#228;bniskosten sofern diese  nicht mit einer Lebensversicherung gedeckt waren, Lebens- oder  Pensionsversicherungen, aber auch Ausgaben f&#252;r die Wohnungsrenovierung  wie der Einbau von Fenster oder die Einleitung eines WC kann man  abschreiben. Bei einer Behinderung k&#246;nnen zus&#228;tzliche Kosten geltend  gemacht werden.</p>
<p>Die Rechnungen summieren und als Gesamtbetrag in der jeweiligen Zeile  eintragen. Ist alles richtig eingetragen, wird das voraussichtliche  Ergebnis angezeigt. Die Rechnungen sind aufzuheben, da das Finanzamt  diese &#252;berpr&#252;fen kann. Nach etwa zwei Wochen kann man sich einloggen und  nachsehen, ob der Antrag bereits bearbeitet wurde, in Sommermonaten  dauert dies in der Regel etwas l&#228;nger.</p>
<p>Bei Unsicherheiten sollte vorher ein Steuerberater befragt werden,  welche Ausgaben geltend zu machen sind. Grunds&#228;tzlich gilt: Alle  Mehraufwendungen die keine regul&#228;ren oder normalen Ausgaben sind, kann  man abschreiben.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>e-Card: Serviceentgelt von 10 Euro</title>
		<link>http://www.finanz-journal.at/e-card-serviceentgelt-von-10-euro/</link>
		<comments>http://www.finanz-journal.at/e-card-serviceentgelt-von-10-euro/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 15 Jan 2012 13:11:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas - Admin von Finanz-Journal.at</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Einmal j&#228;hrlich, im November wird die Geb&#252;hr der E-card f&#228;llig. Sie wird vom Dienstgeber f&#252;r die eigene E-Card sowie f&#252;r Karten von mitversicherten Ehepartnern oder Lebensgef&#228;hrten eingehoben. Lediglich Geringf&#252;gig Besch&#228;ftigte, M&#252;tter in Karenz, Zivil- sowie Pr&#228;senzdienster, Kinder sowie Pensionisten sind &#8230; <a href="http://www.finanz-journal.at/e-card-serviceentgelt-von-10-euro/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Einmal j&#228;hrlich, im November wird die Geb&#252;hr der E-card f&#228;llig. Sie wird  vom Dienstgeber f&#252;r die eigene E-Card sowie f&#252;r Karten von  mitversicherten Ehepartnern oder Lebensgef&#228;hrten eingehoben. Lediglich  Geringf&#252;gig Besch&#228;ftigte, M&#252;tter in Karenz, Zivil- sowie  Pr&#228;senzdienster, Kinder sowie Pensionisten sind von der E-card- Geb&#252;hr  befreit.<br />
<strong> Doch was genau ist die E-card? </strong><br />
Die E-card ist eine mit Namen, Titel und Sozialversicherungsnummer  versehene Chipkarte, von der Informationen und Daten &#252;ber den  Versicherungsstatus abgerufen werden k&#246;nnen.<br />
Seit 15.11.2005 dient sie als Krankscheinersatz,  Auslandskrankenscheinersatz (R&#252;ckseite der E-card ist &#8220;Europ&#228;ische  Krankenversicherungskarte&#8221;) sowie auch als B&#252;rgerkarte.<br />
Die Ausstellung ist kostenlos, sp&#228;ter wird eine Geb&#252;hr der Chipkarte von  10,00 € j&#228;hrlich f&#252;r das darauffolgende Jahr eingehoben. Dabei gilt,  KEINE Mehrkosten durch mehr Arztbesuche.<br />
Bei Nebenbesch&#228;ftigungen wird eine weitere Geb&#252;hr von 10,00 €  eingehoben. Diese kann sich der Verbraucher jedoch durch Nachweis der  November Lohnzettel zur&#252;ckerstatten lassen.<br />
Doch auch bei der E-card gibt es einige kritische Themen. Systemausfall  bei &#196;rzten, bei Vergessen jener Karte noch nochmaliger Gang zum Arzt,  defekte Karten und vieles mehr.<br />
Bleibt nur zu hoffen, dass sich alle Probleme mit der E-card l&#246;sen werden.<br />
Bei weiteren Fragen gen&#252;gt ein Anruf bei der E-Card Serviceline unter 050 124 3311.</p>

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		<item>
		<title>Steuerfreibetrag</title>
		<link>http://www.finanz-journal.at/steuerfreibetrag/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 13:09:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas - Admin von Finanz-Journal.at</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Unterschied zwischen Brutto und Netto Lohn kann entsprechend der eigenen Steuerklasse enorm sein. Man verdient zwar eine Menge Geld, f&#252;r das man hart arbeiten muss, am Ende erh&#228;lt man jedoch einen deutlich geringeren Betrag auf dem eigenen Konto. Die &#8230; <a href="http://www.finanz-journal.at/steuerfreibetrag/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p>Der Unterschied zwischen Brutto und Netto Lohn kann entsprechend der  eigenen Steuerklasse enorm sein. Man verdient zwar eine Menge Geld, f&#252;r  das man hart arbeiten muss, am Ende erh&#228;lt man jedoch einen deutlich  geringeren Betrag auf dem eigenen Konto. Die Steuerlast l&#228;sst sich  jedoch teilweise erheblich senken &#8211; was f&#252;r ein deutliches Plus an  Nettogehalt auf dem eigenen Konto sorgt. Welche Freibetr&#228;ge kann man  beispielsweise in einer typischen &#246;sterreichischen Familie geltend  machen?</p>
<p>Die Steuerfreibetr&#228;ge waren schon immer ein wichtiger Bestandteil der  eigenen Steuererkl&#228;rung. Mit ihnen kann man die Steuerlast erheblich  senken. Nutzt man alle Freibetr&#228;ge aus, lassen sich mehrere tausend Euro  einsparen und man hat deutlich mehr Geld vom eigenen Lohn zur  Verf&#252;gung. An erster Stelle steht nat&#252;rlich der grunds&#228;tzliche  Freibetrag. Dieser betr&#228;gt aktuell 12000 Euro. Erst wenn man mit den  eigenen Eink&#252;nften &#252;ber diese Grenze hinauskommt, ist man verpflichtet,  auf die restlichen Betr&#228;ge eine entsprechende Versteuerung vorzunehmen.  Aber der normale Steuerfreibetrag ist bei weitem nicht die einzige  M&#246;glichkeit die eigene Steuerlast zu senken. Es gibt auch noch einen  Freibetrag f&#252;r Kinder, welcher sich nach der Anzahl der eigenen Kinder  richtet und ebenfalls bis zu mehreren hundert Euro von der eigenen  Steuererkl&#228;rung abziehen kann. Bei Selbstst&#228;ndigen und  Freiberuflern  verh&#228;lt sich der Freibetrag f&#252;r Steuern sogar noch anders und damit kann  ein gro&#223;er Teil an Steuern eingespart werden.</p>
<p>Bis zum Jahr 2010 lag der Freibetrag f&#252;r Selbstst&#228;ndige variabel bei 10%  f&#252;r den gesamten Gewinn. Seit dem Jahr 2010 wurde dieser variable Satz  auf einen Prozentsatz von 13% erh&#246;ht. Das hei&#223;t: Der gesamte Gewinn, den  ein Selbstst&#228;ndiger gemacht, wird auf Steuern &#252;berpr&#252;ft und  anschlie&#223;end werden 13% dieser Summe als Freibetrag veranschlagt. Auf  diese Weise k&#246;nnen Selbstst&#228;ndige und Freiberufler einen gro&#223;en Teil  ihres Gewinns in den Freibetrag nehmen. Allerdings kann es nat&#252;rlich bei  einem niedrigen  Gewinn auch eher ein Verlust sein.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Ausgleichszulage 2012</title>
		<link>http://www.finanz-journal.at/ausgleichszulage-2012/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 13:09:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas - Admin von Finanz-Journal.at</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.finanz-journal.at/?p=4904</guid>
		<description><![CDATA[Die Ausgleichszulage dient dem Zweck, jeder Pensionsbezieherin/ jedem Pensionsbezieher, welche(r) seinen Hauptwohnsitz im Inland hat, ein Mindesteinkommen zu gew&#228;hren. Wenn das Gesamteinkommen einer Pensionistin/ eines Pensionisten (samt sonstiger Nebeneinkommen sowie Unterhaltsanspr&#252;che) unter einem gesetzlich fixierten Mindestrichtsatz liegt, bekommt die Bezieherin &#8230; <a href="http://www.finanz-journal.at/ausgleichszulage-2012/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p>Die Ausgleichszulage dient dem Zweck, jeder Pensionsbezieherin/ jedem  Pensionsbezieher, welche(r) seinen Hauptwohnsitz im Inland hat, ein  Mindesteinkommen zu gew&#228;hren.<br />
Wenn das Gesamteinkommen einer Pensionistin/ eines Pensionisten (samt  sonstiger Nebeneinkommen sowie Unterhaltsanspr&#252;che) unter einem  gesetzlich fixierten Mindestrichtsatz liegt, bekommt die Bezieherin /  der Bezieher einer Pension eine Ausgleichszulage. Ein jeder Antrag auf  Pension wird ebenfalls als Antrag auf Ausgleichszulage interpretiert.<br />
Die Ausgleichszulage wird 14-mal im Jahr ausbezahlt, und zwar in H&#246;he  des Unterschieds zwischen der Pensionssumme (brutto), Nettoeinkommen und  Unterhaltsanspr&#252;chen sowie dem Richtsatz.<br />
Zur H&#246;he der Ausgleichszulage 2012: Der Richtsatz f&#252;r Ausgleichszulagen  von Pensionisten, die alleinstehend sind, betr&#228;gt 814,42 Euro monatlich  ab J&#228;nner 2012. Liegt der Pensionsanspruch also bei 500 Euro, betr&#228;gt  die Summe der Ausgleichszulage 314,42 Euro monatlich. Bei  Pensionistnnen/Pensionisten, welche samt Ehepartner oder eingetragenen  gleichgeschlechtlichen Partner im selben Haushalt leben, betr&#228;gt der  Richtsatz 1.221,68 Euro. Die Erh&#246;hung des Richtwerts pro Kind, das ein  Nettoeinkommen unter 291,82 Euro hat, betr&#228;gt 125,72 Euro.  Bezieher(innen) von Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr werden die  Eink&#252;nfte bis zu einem Richtsatz auf 299,70 Euro erh&#246;ht. Sind beide  Elternteile verstorben, betr&#228;gt der Richtsatz f&#252;r das verwaiste Kind bis  zum 24. Lebensjahr 450,00 Euro. F&#252;r Waisenpensionen gilt: Bei  Halbwaisen &#252;ber 24 betr&#228;gt der Richtsatz 532,56 Euro, bei Vollwaisen  &#252;ber 24 814,82 Euro.<br />
Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen, sind von der Rezeptgeb&#252;hr  und von den Rundfunkgeb&#252;hren befreit, au&#223;erdem k&#246;nnen sie eine  Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt beantragen.<br />
Weitere Beihilfen sind m&#246;glich, Ausk&#252;nfte geben das Wohnsitzfinanzamt  und die &#214;sterreichischen Bundesbahnen oder andere Betreiber von  Verkehrsnetzen.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Geringf&#252;gig arbeiten &#8211; wie hoch ist die Grenze f&#252;r 2012?</title>
		<link>http://www.finanz-journal.at/geringfuegig-arbeiten-wie-hoch-ist-die-grenze-fuer-2012/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 13:02:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas - Admin von Finanz-Journal.at</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Geringf&#252;gige Besch&#228;ftigung in &#214;sterreich ist sehr attraktiv, wenn man bedenkt, dass inzwischen &#252;ber 250.000 Menschen in der Alpenrepublik in dieser Lohngruppierung t&#228;tig sind. Bei den Besch&#228;ftigtendaten wird dieser Personenkreis &#252;brigens nicht zusammen mit den unselbst&#228;ndig Arbeitenden statistisch erfasst. Als geringf&#252;gig &#8230; <a href="http://www.finanz-journal.at/geringfuegig-arbeiten-wie-hoch-ist-die-grenze-fuer-2012/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p>Geringf&#252;gige Besch&#228;ftigung in &#214;sterreich ist sehr attraktiv, wenn man  bedenkt, dass inzwischen &#252;ber 250.000 Menschen in der Alpenrepublik in  dieser Lohngruppierung t&#228;tig sind. Bei den Besch&#228;ftigtendaten wird  dieser Personenkreis &#252;brigens nicht zusammen mit den unselbst&#228;ndig  Arbeitenden statistisch erfasst. Als geringf&#252;gig bezahlte Arbeiten  werden T&#228;tigkeiten angesehen, die eine Entlohnung unterhalb einer  bestimmten Grenze erbringen. Diese Grenze betr&#228;gt in &#214;sterreich  voraussichtlich im Jahr 2012 376,26 €, nachdem sie bei 349,01 € im Jahre  2008, bzw. bei 366,33 € im Jahre 2010 lag. &#220;ber alle Branchen hinweg  wird geringf&#252;gige Besch&#228;ftigung eingesetzt, jedoch in der ehemaligen  Donau-Monarchie ganz besonders in den Branchen Handel und  Fremdenverkehr, die sich f&#252;r diese Art der Besch&#228;ftigung besonders  eignen.<br />
F&#252;r geringf&#252;gig arbeitende Menschen ergibt sich der Vorteil eines  entsprechend steuerfreien Einkommens. Die Arbeitszeit kann frei  abgesprochen oder gar frei eingeteilt werden. Der Dienstgeber erh&#228;lt im  Gegenzug motivierte Arbeitskr&#228;fte, die g&#252;nstig und flexibel ihre  T&#228;tigkeit verrichten.<br />
Nachteile entstehen dem Arbeitnehmer allerdings durch unzureichende  Sozialabsicherung und in der Regel wenig Fortbildungsm&#246;glichkeiten durch  den Dienstgeber.<br />
Ziel der Arbeitsmarktpolitik sollte es daher immer sein, Besch&#228;ftigung  im oberen und mittleren Lohnsektor zu f&#246;rdern und geringf&#252;gige  Besch&#228;ftigung lediglich als Einstiegsm&#246;glichkeit f&#252;r Arbeitslose und  Wiedereinsteiger zu sehen.</p>

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		<title>Kosten f&#252;r Haus und Wohnung steuerlich absetzen &#8211; so gehts!</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 13:16:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas - Admin von Finanz-Journal.at</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Wohnraumschaffung hei&#223;t, wenn man sich eine im Inland neu errichtete Wohnung kauft oder ein Haus mit maximal zwei Wohnungen baut. Im Ausland errichtete Wohnr&#228;ume k&#246;nnen seit 1.1.2011 ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, wenn das Objekt nach der Fertigstellung f&#252;r mindestens zwei &#8230; <a href="http://www.finanz-journal.at/kosten-fuer-haus-und-wohnung-steuerlich-absetzen-so-gehts/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p>Wohnraumschaffung hei&#223;t, wenn man sich eine im Inland neu errichtete  Wohnung kauft oder ein Haus mit maximal zwei Wohnungen baut.<br />
Im Ausland errichtete Wohnr&#228;ume k&#246;nnen seit 1.1.2011 ebenfalls  steuerlich abgesetzt werden, wenn das Objekt nach der Fertigstellung f&#252;r  mindestens zwei Jahre dem Steuerpflichtigen als Hauptwohnsitz dient.<br />
Egal ob Wohnung oder Haus, der Kauf eines Wohnraumes ist, nur dann von  der Steuer absetzbar, wenn ein Darlehn von der Bank aufgenommen oder  &#252;bernommen wurde, z.B. vom Erstbesitzer.</p>
<p><strong> Absetzbar sind: </strong></p>
<ul>
<li>Mindestens achtj&#228;hrig gebundene Betr&#228;ge zur Schaffung von Wohnraum</li>
<li>Betr&#228;ge zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen</li>
<li>R&#252;ckzahlungen sowie Zinsen</li>
<li>Kosten f&#252;r die Planung</li>
</ul>
<p><strong> Nicht absetzbar sind: </strong></p>
<ul>
<li>Wohnungseinrichtung, Gartengestaltung, getrennte Bauten, nachtr&#228;glicher  Grundst&#252;cksankauf des Grundst&#252;ckes, auf dem das Haus steht.</li>
<li>Als Sonderausgaben bei neu errichteter Mietwohnung k&#246;nnen die anteiligen  Baukosten abgesetzt werden. Nicht geltend gemacht werden d&#252;rfen M&#246;bel,  Abl&#246;sebetr&#228;ge und Mietkautionen.</li>
<li>Wohnraumsanierung</li>
<li>Wohnraumsanierung hei&#223;t, dass der Nutzungswert des Wohnraums wesentlich  erh&#246;ht und die Nutzungsdauer verl&#228;ngert wird. Um die daraus entstehenden  Kosten beim Finanzamt abzusetzen, m&#252;ssen die Arbeiten von einem  Unternehmen erledigt werden. Erledigt man die Arbeiten in Eigenregie,  k&#246;nnen nur die Materialkosten geltend gemacht werden.</li>
<li>Nicht als Kosten der Wohnraumsanierung absetzbar sind:</li>
<li>Laufende Wartungsarbeiten, etwaige Reparaturen, Versch&#246;nerungen wie ausmalen oder die Verlegung von Bodenbel&#228;gen.</li>
</ul>
<p>Sonderausgaben k&#246;nnen als Topfsonderausgaben bis maximal 2.9290 Euro pro  Jahr absetzbar. Bei Anspruch auf Alleinverdiener- oder  Alleinerzieherabsetzbetrag verdoppelt sich der Betrag. Um 1.460 Euro  erh&#246;ht sich der Betrag, wenn man f&#252;r mehr als sechs Monate  Familienbeihilfe f&#252;r zumindest drei Kinder bezogen hat.</p>
<p>Bis zu 36.400 Euro einkommen pro Jahr werden die Topfsonderausgaben voll  anerkannt und bis zu einem Einkommen bis 60.000 Euro nach und nach  verringert.</p>
<p>Zahlungsbelege m&#252;ssen sieben Jahre aufbewahrt werden, aber bei der Einreichung des Antrags nicht mitgeschickt werden.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Familienbeihilfe NEU: 210 Euro pro Kind?</title>
		<link>http://www.finanz-journal.at/familienbeihilfe-neu-210-euro-pro-kind/</link>
		<comments>http://www.finanz-journal.at/familienbeihilfe-neu-210-euro-pro-kind/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 17:48:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas - Admin von Finanz-Journal.at</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Familienbeihilfe soll neu werden, so zumindest wenn es nach der Arbeiterkammer und der Industriellenvereinigung geht. Eingespart werden soll 100 Mio. Euro bei der Kinderhilfe, wenn sie so kommt wie es die AK und die IV sich denken. Bei der &#8230; <a href="http://www.finanz-journal.at/familienbeihilfe-neu-210-euro-pro-kind/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p>Die Familienbeihilfe soll neu werden, so zumindest wenn es nach der Arbeiterkammer und der Industriellenvereinigung geht. Eingespart werden soll 100 Mio. Euro bei der Kinderhilfe, wenn sie so kommt wie es die AK und die IV sich denken. Bei der neuen Familienbeihilfe w&#228;re es so, dass f&#252;r jedes Kind ein Pauschalbetrag von 210,00 Euro &#8211; ganz gleich wie alt das Kind ist und wie viele Kinder man hat &#8211; an die Eltern &#252;berwiesen wird.</p>
<p>Damit w&#252;rde das System um eine Spur einfacher werden. Damit es aber nicht zu einfach wird, haben sich die AK und die IV aber wieder was Neues schwieriges ausfallen lassen, denn es soll auch Gutscheine f&#252;r die Eltern geben. Es soll n&#228;mlich pro Monat und pro Kind einen zweckgebundenen Gutschein in der H&#246;he von 35,00 Euro geben, welche geb&#252;ndelt oder nach und nach eingel&#246;st werden k&#246;nnen. Einl&#246;sen kann man diese Gutscheine z. B. f&#252;r Skikurse, Nachhilfe, Musikschule, Tageseltern, &#8230;</p>
<p>F&#252;r Eltern mit behinderten Kindern oder f&#252;r Alleinerziehende wird es aber auch in Zukunft erh&#246;hte Familienbeihilfen geben, wenn es nach dem Kopf der beiden Interessensvertretungen geht.</p>
<p>Besonderes Augenmerk m&#246;chten die beiden Interessenvertretungen auf den Ausbau der Betreuungspl&#228;tze f&#252;r unter Dreij&#228;hrige legen. Hier soll es 35.000 neue Betreuungspl&#228;tze geben. Au&#223;erdem soll die Qualit&#228;t aller Betreuungspl&#228;tze gehoben werden und die &#214;ffnungszeiten ausgedehnt werden. Ziel ist, dass Eltern bzw. Alleinerziehende einen Betreuungsplatz f&#252;r ihr Kind erhalten, wenn diese einen ben&#246;tigen auf Grund des Jobs.</p>
<p><strong>Wer w&#228;ren die Gewinner der Familienbeihilfe NEU?</strong></p>
<ul>
<li>Das sind junge Familien mit wenigen Kindern.</li>
</ul>
<p><strong>Wer w&#228;ren die Verlierer der Familienbeihilfe NEU?</strong></p>
<ul>
<li>Das sind Familien mit Kindern &#252;ber 15 Jahren und die mehrere Kinder in der Familie haben.</li>
</ul>
<p>Der SP&#214; gefallen die Vorschl&#228;ge, die &#214;VP ist aktuell noch dagegen. Besonders dass die steuerliche Komponente f&#252;r die Eltern fallen soll, gef&#228;llt der &#214;VP nicht. Nun, von der steuerlichen Komponente in Sachen Kinder haben in der Regel nur die Besserverdienenden etwas. Die alleinerziehende Mami an der Supermarktkasse hat von dieser aktuellen steuerlichen Regelung so gut wie keinen Vorteil.</p>

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