Beginnend mit 10. Jänner 2012 ist eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 möglich. Eine reibungslose Abwicklung wird dabei über das Online-Service von FinanzOnline unter finanzonline.bmf.gv.at sichergestellt. Angestellte österreichischer Arbeitgeber stellen sich dabei oft die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Arbeitnehmerveranlagung. Tatsache ist, dass jeder Arbeitnehmer davon profitieren kann, denn oftmals fehlt es lediglich an Informationen, welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Besonders die als “Sonderausgaben” bezeichneten Positionen sollten genau hinterfragt werden. Darunter fallen unter anderem freiwillige Unfallversicherungsbeiträge, Kreditrückzahlungen für persönlichen Wohnraum, Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Kirchenbeiträge, sowie rückwirkend seit 01.01.2009 auch Spenden an ausgewählte mildtätige Organisationen. Es liegt auf der Hand, dass fast jeder Arbeitnehmer Ausgaben in einer dieser Positionen im Laufe des Jahres getätigt hat. Dies gilt ebenso für Werbungskosten, beispielsweise zur Anschaffung von Arbeitsmitteln (bei Anschaffungen über EUR 400,- wird nur die Afa anerkannt). Die Summe dieser Ausgaben kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zu einer Lohnsteuergutschrift führen, die nach Freigabe durch das zuständige Finanzamt direkt auf das bei FinanzOnline hinterlegte Giro-Konto überwiesen wird. Es liegt somit auf der Hand, dass der Antragsteller von dieser Neuberechnung der Lohnsteuer profitieren kann. Es kann jedoch vorkommen, dass die Neuberechnung zu einer Lohnsteuernachzahlung führt, welche nur im Falle einer Pflichtveranlagung gezahlt werden muss. Kommt es bei einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung zu einer Nachforderung, so kann der Antrag durch eine Berufung zurückgezogen werden, wodurch auch die Forderung des Finanzamtes erlischt. Der Antrag lohnt sich somit in jedem Fall und kann auf FinanzOnline einfach und unbürokratisch eingereicht werden.
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