ist die auf ein wirtschaftliches Ziel gerichtete planmäßige Tätigkeit des Menschen. Man unterscheidet körperliche oder geistige Arbeit (Organisation, Planung usw.). Die zunehmende Technisierung und Automatisierung entlastet den Menschen heute immer mehr von körperlicher Arbeit. Selbständige Arbeit ist eine Tätigkeit, die in eigener Verantwortung und für eigene Rechnung ausgeübt wird. Der selbständige erhält den vollen Ertrag (abzüglich Steuern, Entlohnung für seine Mitarbeiter, Betriebskosten usw.) seiner Arbeit, trägt aber auch das volle Risiko, wenn das angestrebte Ziel nicht erreicht wird. Zu den Selbständigen gehören sowohl die Unternehmer in der gewerblich-industriellen
Wirtschaft als auch die Angehörigen freier Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Apotheker USW.), schließlich auch die Bauern. Unselbständige Arbeit umfaßt alle Tätigkeiten, die unter
der Verantwortung eines Arbeitgebers erfolgen. Die Arbeitsbedingungen werden in Arbeitsverträgen festgelegt, z. T. Kollektivverträge (+ Kollektivvertragspartner). Arbeitszeit umfaßt jenen Zeitraum, in welchem die Arbeit zu leisten ist. Die Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt seit 1975 40 Stunden wöchentlich; davon gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Kollektivverträge sind unter diese 40 Stundenwochen-Regelung gegangen: In zahlreichen Wirtschaftsbereichen wird zwischen 38 und 39 Stunden pro Woche gearbeitet. Lange Zeit kämpften die Gewerkschaften vehement für die Erreichung einer 35-Stunden-Woche; seitens der Wirtschaft wurde darauf hingewiesen, daß ein solches Ziel nur im Gleichschritt mit den wichtigsten Handelspartnern Österreichs realisiert werden kann, soll der Standort Österreich nicht durch zu hohe Lohnkosten unattraktiv werden. Ebenso wie in Deutschland ist mittlerweile die Sicherung der Arbeitsplätze und die Verhinderung von Arbeitslosigkeit an die Spitze der Prioritäten der Gewerkschaften getreten, und die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung wird mittlerweile eher als langfristiges Ziel formuliert. Die wirtschaftliche Entwicklung bringt es mit sich, daß
heute neben der festen Arbeitszeit auch dynamische Arbeitszeitsysteme an Bedeutung gewinnen. Gleitende Arbeitszeit bedeutet eine Verschiebung innerhalb einer bestimmten Bandbreite morgens und abends bei einer grundsätzlich gleichbleibenden Kernarbeitszeit. Variable Arbeitszeit im weiteren Sinn ermöglicht eine Freigestaltung der Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer. Größere Bedeutung kommt unter den gegenwärtigen Verhältnissen lediglich der gleitenden Arbeitszeit zu. Teilzeitarbeit ist insbesondere auch für Frauen ein interessantes Arbeitskonzept, bei dem Familie (Kinderbetreuung) und Arbeit besser kombiniert werden können. Das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen ist allerdings eher beschränkt. Die Arbeit ist + Produktionsfaktor in der Volkswirtschaft, dies neben Kapital und Grund und Boden. Die vielfältigen Formen der Arbeitsleistung in der modernen Wirtschaftsgesellschaft machen Arbeitsordnungen notwendig, die sowohl auf der Ebene des Betriebes (Betriebsordnung, Arbeitsverfassung) als auch auf der gesamtstaatlichen, gesamtwirtschaftlichen Ebene (P Arbeitsrecht) wirken.
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