Goldmünzen Österreich: Welche Goldmünzen stammen aus Österreich?

Goldmünzen haben in Österreich Tradition, die ersten modernen Prägungen gehen nämlich schon auf das 19. Jahrhundert zurück.

Dukaten

Die Dukaten wurden erstmals 1824 in Venedig geprägt. Im Jahr 1857 genehmigte Kaiser Franz Joseph I. dann die Zulassung als “Handelsmünzen”. Mit diesen Münzen wurden von da an die Handelsgeschäfte zwischen Staaten bezahlt, sie durften jedoch nicht in den normalen Geldkreislauf gelangen. Von dieser Zeit an wurden bis zum Ersten Weltkrieg jährlich Dukaten mit der jeweiligen Jahreszahl geprägt. Bis heute werden von der Münze Österreich Nachprägungen mit der Jahreszahl 1915 hergestellt.

Gulden

Die Münze Österreich prägt noch Gulden mit dem Prägedatum 1892. Die Vorderseite zeigt dabei das Portrait von Kaiser Franz Joseph I. und die Rückseite das Staatswappen mit Nennwertangaben in Florin (Fl) und Franc (Fr).

Kronen

Bis zuletzt wurden von der Münze Österreich auch Nachprägungen der 10 Kronen (1912-1992), 20 Kronen (bis 1989) und 100 Kronen Münzen (bis 1988) durchgeführt. Diese Münzen zeigen auf der einen Seite das Portrait von Kaiser Franz Joseph I. und auf der anderen Seite das österreichische Staatswappen mit der Nennwertangabe.

Wiener Philharmoniker

Die Wiener Philharmoniker zählen zu den bekanntesten Goldmünzen weltweit und wurde zum ersten Mal am 10. Oktober 1989 im Münzhandel angeboten. In den Jahren 1992, 1995, 1996 und 2000 wurde sie vom World Gold Council (WGC) zur “meistgekauften Münze der Welt” erklärt.

Diese Goldmünze enthält einen Nennwert, der früher in Schilling und heute in Euro angegeben wird und ist offizielles Zahlungsmittel. Auf der Vorderseite wird die Orgel im Goldenen Saal des Wiener Musikvereins geprägt und auf der Rückseite sind die Instrumente Horn, Fagott, Harfe, vier Geigen und ein Chello als Symbol für das Wiener Orchester zu sehen.

Die Wiener Philharmoniker wurde und wird in folgenden Varianten geprägt:

  • 1 Unze – Nennwert 100 Euro / 2.000 Schilling
  • 1/2 Unze – Nennwert 50 Euro / 1.000 Schilling
  • 1/4 Unze – Nennwert 25 Euro / 500 Schilling
  • 1/10 Unze – Nennwert 10 Euro / 200 Schilling
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Kaufsucht ist gefährlich

Eine von zwei renommierten Marktforschungsunternehmen gemeinsam durchgeführte Studie (Auftraggeber war die AK) zeigt, dass fast dreißig Prozent aller Österreicher in Gefahr stehen, kaufsüchtig zu werden. Für die Marktforschungsstudie wurden eintausend repräsentativ ausgewählte Personen in Österreich befragt. Dabei stellte sich heraus, dass die Gefahr der Kaufsucht besonders bei Frauen und in der Altersstufe zwischen vierzehn und vierundzwanzig Jahren ausgeprägt ist.

Das wichtigste Kennzeichen für Kaufsucht ist, dass die davon betroffenen Personen Waren kaufen, die sie nicht benötigen und oft nach dem Erwerb nicht verwenden. Ihnen geht es um das Erlebnis im Moment des Kaufs und nicht um die Benutzung der gekauften Waren. Problematisch bei der Kaufsucht ist, dass die von ihr betroffenen Menschen häufig ihr Konto überziehen oder mehr Ratenzahlungen vereinbaren, als sie tatsächlich bedienen können, so dass ihnen eine Überschuldung droht. Zugenommen hat die Kaufsucht geringfügig bei Frauen, während sie bei Männern ohnehin geringer ausgeprägt ist und konstant blieb.

Als wichtigste Ursachen für die Kaufsucht ermittelten die Marktforschungsinstitute Einsamkeit sowie Stress am Arbeitsplatz oder in der Schule. Die AK Wien als Auftraggeber macht deutlich, dass es sich bei der Kaufsucht um eine Krankheit handelt und die von ihr betroffenen Menschen stärkere Zuwendung benötigen. Ebenfalls zu verbessern ist in Österreich die Prävention gegen aufkommende Kaufsucht.

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Goldschmuck verkaufen: Gute Idee?

Seit Menschen Gedenken wurde Gold zu edlem Schmuck verarbeitet und diente, aber dient auch heute noch als Status Symbol und Ausdruck für Wohlstand und Reichtum.

Seit einigen Jahren schon haben Gold, aber auch alle anderen Edelmetalle einen geradezu unglaublichen preislichen Höhenflug angetreten und viele überlegen nun ihre Pretiosen zu verkaufen. Aber ist das überhaupt zu empfehlen oder sollte man lieber noch zuwarten? Oder ist es grundsätzlich gar kein gutes Geschäft gebrauchten Gold-Silber- und Platinschmuck zu verkaufen?

Nun, vom rein materiellen Gesichtspunkt her betrachtet ist es ganz bestimmt kein schlechtes Geschäft Goldschmuck jetzt zu verkaufen. Das Gold wird nämlich eingeschmolzen, dieses geschieht in den sogenannten Gold-und Silberscheideanstalten und da wird dann sozusagen die “Spreu vom Weizen” getrennt. Denn zumeinst ist Goldschmuck mit einer Metallegierung versehen und der reine Goldanteil beträgt dann entweder 333, 585, oder 750 Anteile Goldwert, immer auf 1.000 bezogen. Ein Schmuckstück aus reinem Gold wäre nämlich wegen seiner viel zu weichen Eigenschaften für den täglichen Gebrauch nicht sinnvoll, weil eben zu weich und damit permanent der Verformung ausgesetzt.
Aber zurück zum Sinn oder Unsinn des Verkaufs von Goldschmuck. Da also der reine Goldwert sehr gut und problemlos ermittelt und werden werden kann, wird auch ein entsprechend hoher Geldwert, dem aktuell hohen Goldkurs nach, beim Verkauf zur Auszahlung kommen können. Und jetzt stellt sich selbstverständlich sogleich die Frage was denn wohl mit dem Verkaufserlös zu tun sei.

Hier gibt es jetzt verschiedene Möglichkeiten, unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet gut oder weniger gut. Denn wenn man den erzielten Verkaufserlös ausschließlich in den Konsum investiert, ist innerhalb kurzer Zeit das Geld aufgebracht, künftige Wertsteigerungen sind dann definitiv passe! Investiert man in Geldwertanlagen unterliiegen diese der Inflation, verlieren somit ebenfalls an Wert und die aktuell extrem mageren Zinserträge können dann zumeist nicht einmal den Inflationsausgleich erwirtschaften.

So bleibt aber noch die Möglichkeit den Verkaufserlös aus dem Schmuckverkauf erneut wieder in Gold oder andere Edelmetalle zu investieren, dann hat man wie man im Volksmund so schön sagt zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Zum einen partizipiert der Goldschmuckverkäufer dann weiterhin an eventuellen Wertsteigerungen, hat aber gleichzeitig auch noch den zweifellos wunderbaren Vorteil dass er sich, durch den Kauf von neuen, dem aktuellen Modetrend entsprechenden Ringen Halsketten, Armbändern oder was die Goldschmiede sonst noch so alles aus den edlen Metallen kreieren, weiterhin und sogar noch viel schöner und attraktiver als mit den bisherigen Pretiosen, schmücken kann!

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Arbeitnehmerveranlagung 2011

Beginnend mit 10. Jänner 2012 ist eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 möglich. Eine reibungslose Abwicklung wird dabei über das Online-Service von FinanzOnline unter finanzonline.bmf.gv.at sichergestellt. Angestellte österreichischer Arbeitgeber stellen sich dabei oft die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Arbeitnehmerveranlagung. Tatsache ist, dass jeder Arbeitnehmer davon profitieren kann, denn oftmals fehlt es lediglich an Informationen, welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Besonders die als “Sonderausgaben” bezeichneten Positionen sollten genau hinterfragt werden. Darunter fallen unter anderem freiwillige Unfallversicherungsbeiträge, Kreditrückzahlungen für persönlichen Wohnraum, Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Kirchenbeiträge, sowie rückwirkend seit 01.01.2009 auch Spenden an ausgewählte mildtätige Organisationen. Es liegt auf der Hand, dass fast jeder Arbeitnehmer Ausgaben in einer dieser Positionen im Laufe des Jahres getätigt hat. Dies gilt ebenso für Werbungskosten, beispielsweise zur Anschaffung von Arbeitsmitteln (bei Anschaffungen über EUR 400,- wird nur die Afa anerkannt). Die Summe dieser Ausgaben kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zu einer Lohnsteuergutschrift führen, die nach Freigabe durch das zuständige Finanzamt direkt auf das bei FinanzOnline hinterlegte Giro-Konto überwiesen wird. Es liegt somit auf der Hand, dass der Antragsteller von dieser Neuberechnung der Lohnsteuer profitieren kann. Es kann jedoch vorkommen, dass die Neuberechnung zu einer Lohnsteuernachzahlung führt, welche nur im Falle einer Pflichtveranlagung gezahlt werden muss. Kommt es bei einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung zu einer Nachforderung, so kann der Antrag durch eine Berufung zurückgezogen werden, wodurch auch die Forderung des Finanzamtes erlischt. Der Antrag lohnt sich somit in jedem Fall und kann auf FinanzOnline einfach und unbürokratisch eingereicht werden.

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Pensionserhöhung 2012

Um wie viel werden die Pensionen 2012 in Österreich erhöht?

Bei den Verhandlungen für die Pensionserhöhung 2012 wurden folgende Erhöhungen ausgehandelt:

Abhängig vom Einkommen werden die Pensionen für 2012 ab 01.01.2012 erhöht.
Die Erhöhung gilt für die Bruttopension und beträgt bei einem Einkommen bis

  • € 3.300.- monatlich 2,7%,
  • von mehr als € 3.300,- bis € 5.940,- zwischen 2,7% und 1,5% und bei
  • mehr als € 5.940,- sind es 1,5%.

Hat man Anspruch auf eine Ausgleichszulage beträgt diese ab 2012 für Alleinstehende € 814,82 und für Ehepaare € 1.221,68.

Auch die Hinterbliebenenpensionen wurden angepasst und betragen für Verwitwete und allein gebliebene Partner € 814,82, bis zur Vollendung des 24. Geburtstages für Halbwaisen € 299,70, ebenso bis zum Ende des 24. Jahres bei Vollwaisen € 450.-, sowie bis Ende des 24. Lebensjahres für Halbwaise € 532,56 und bis nach der Vollendung des 24. Lebensjahres für Vollwaisen € 814,82.

Die Pensionen werden jährlich je nach Höhe der Tarifverhandlungen angepasst, die erstmalige Anpassung der Pension erfolgt im zweiten Kalenderjahr.

Bei Unklarheiten kann man bei der Pensionsversicherungsanstalt um Auskunft bitten unter der
Telefonnummer 05 03 03 und aus dem Ausland unter +43 5 03 03.

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Krankenversicherungsbeitrag 2012

Der Krankenversicherungsbeitrag ist ein Beitrag in der sozialen Pflichtversicherung in Österreich. Er wird von jedem Erwerbstätigen erhoben. Es besteht ein Annahmezwang, das heißt, jeder Erwerbstätige muss sich in seiner Gebietskrankenkasse versichern. Entscheidend ist dabei, wo die Tätigkeit ausgeübt wird.
Dabei gibt es für bestimmte Personengruppen noch unterschiedliche Krankenkassen. So zum Beispiel die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter für Personen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Auch für andere Personengruppen, wie Bergleute oder Bauern gibt es entsprechende Krankenkassen. Ebenso sind in Betriebskrankenkassen für bestimmte Firmen vorhanden, wie zum Beispiel die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe. Beschäftigte und Pensionäre sind hier versichert.

Der Krankenkassenbeitrag beträgt im Jahre 2012 insgesamt 7,65%. Enthalten ist schon Zusatzbeitrag und der Ergänzungsbeitrag. Der Gesamtbeitrag wird zwischen dem Dienstnehmer und Dienstgeber wie folgt geteilt: bei Angestellten: Dienstnehmer 3,82 %, Dienstgeber 3,83 %, bei den Arbeitern: Dienstnehmer 3,95 %, Dienstgeber 3,70 %. Unterschiede gibt es auch bei den Landarbeitern: Dienstnehmer 3,87 %, Dienstgeber 3,78 %. Selbständige sind ebenfalls pflichtversichert. Sie tragen den Gesamtbeitrag von 7,65 % selbst. Pensionisten haben einen Anteil von 4,95 % zu tragen.
Die Angehörigen der Versicherten sind kostenlos mitversichert. Die Beiträge werden prozentual vom Bruttoarbeitsgeld berechnet. Heuer liegen die Grenzbeträge für Geringfügigkeit liegen bei 376,26 € monatlich. Die Höchstbeitragsgrundlage liegt 2012 bei 4.230 €. Damit hat sich zum Jahr 2011 in der Höhe der Beitragssätze nichts und bei der Beitragsgrundlage wenig geändert.

Die Krankenversicherungsbeiträge sind ein Grundversicherungsschutz für Krankheit, Unfall, Behandlung im Spital, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Mutterschaft und Entbindungsheim, Rehabilitationsmaßnahmen und Früherkennung von Krankheiten. Ab der siebenten Woche wird bei Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld gezahlt.

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Unfallversicherungsbeitrag 2012

Eine Säule der Sozialversicherung in Österreich ist die gesetzliche Unfallversicherung. Sie bietet Bürgern finanziellen Schutz gegen das Risiko eines Unfalls am Arbeitsplatz, auf dem direkten Weg zur Arbeit und von dort aus nach Hause. Außerdem bietet sie Schutz gegen das Risiko einer Berufskrankheit. Als Berufskrankheiten gelten alle in einer Anlage zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) festgehaltenen Krankheiten, die auch im Internet einzusehen ist.

In Österreich gibt es insgesamt vier Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, von denen die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) für die meisten Menschen zuständig ist. Außerdem gibt es die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) sowie die Versicherungsanstalt der Bauern (SVB).

Die Beiträge zur Unfallversicherung richten sich nach bestimmten Beitragsgruppen, die sich wiederum danach richten, welche Beschäftigungsform vorliegt. Besondere Bestimmungen gelten allerdings für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 58 Jahren: Unabhängig von der Art der Beschäftigung werden 1,4 Prozent der Berechnungsgrundlage als Beitrag berechnet. Für Frauen und Männer, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben gilt: Ab 2012 fällte dieser Beitrag weg aber Sie bleiben trotzdem weiter unfallversichert. Auf das Nettogehalt der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat dies allerdings keine Auswirkung, da die Unfallversicherung ausschließlich vom Dienstgeber finanziert wird.

Zu den Leistungen der Unfallversicherungen gehören Sach- und Geldleistungen. Sachleistungen sind unter anderen Maßnahmen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation. Geldleistungen sind beispielsweise Versehrtenrente, Hinterbliebenenrente oder die Erstattung von Bestattungskosten. Behandlungskosten nach Arbeitsunfällen sind in Österreich im Rahmen der Vorleistungspflicht vom zuständigen Krankenversicherungsträger zu erbringen. Nur bei nicht versicherten Personen hat diese Kosten die Unfallversicherung zu übernehmen.

Um eine Versehrtenrente zu erhalten, muss die Erwerbsfähigkeit des Verischerten ab dem Zeitpunkt des Unfalls oder dem Eintreten der Berufskrankheit bis über drei Monate danach hinaus um 20 Prozent gemindert sein.
Ihre Höhe richtet sich nach der Bemessungsgrundlage und dem Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit. Ist die Erwerbsfähigkeit ganz abhandengekommen, besteht Anspruch auf eine Vollrente, deren Höhe abhängig vom Jahresarbeitskommen des Versicherten ist. Eine Hinterbliebenenrente wird bei Tod infolge eines Unfalles an Witwen, Witwer und Waisen ausgebezahlt. Außerdem wird Hinterbliebenenrente an bedürftige Eltern und Großeltern, falls der Verstorbene überwiegend für deren Unterhalt aufkam, ausbezahlt.

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Steuerausgleich 2011

Genau wie in vielen anderen Ländern auch, ist das Steuersystem in Österreich unübersichtlich und ungerecht. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten die eigene Steuerlast zu senken. Vorraussetzung ist: Man muss die Steuervorteile kennen. Dies ist bei einem solch unüberschaubaren Steuersystem nicht so einfach. Hinter der Absicht steckt Methode, sind doch die Steuereinnahmen eine wichtige Einnahmequelle. Mehr als die Hälfte aller Österreicherinnnen und Österreicher verschenken jedes Jahr viel Geld, weil sie es sich nicht vom Fiskus zurückholen. Beispielsweise können Arbeitnehmer die nicht das ganze Jahr beschäftigt waren oder deren Verdienst unter der Steuergrenze von 12.000 € lag, über die sogenannte Negativsteuer, Geld zurück erhalten.
Wer mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft lebt und dessen Partner nicht mehr als 6000 € im Kalenderjahr verdient und für mehr als 6 Monate im Kalenderjahr für mindestens 1 Kind Familienbeihilfe bezieht, der kann den Alleinverdienerabsetzbetrag(AVAB) geltend machen. Alleinerziehende können über den Alleinerzieherabsetzbetrag(AEAB) ihre Ansprüche geltend machen.
Des Weiteren gibt es noch folgende Absetzbeträge für Kinder:

  • Kinderfreibetrag
  • Mehrkindzuschlag
  • Aufwendungen für die Betreuung von Kindern
  • Aufwendungen aufgrund einer Behinderung
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Aufwendungen wegen auswärtiger Berufsausbildung

Auch bei den Werbungskosten zahlt es sich für Arbeitnehmer aus, genau hinzuschauen. Zu den Werbungskosten zählen alle Ausgaben und Aufwendungen die beruflich veranlasst sind.
Verschenken Sie kein Geld bei den Sonderausgaben. Ob Spenden, Kirchenbeiträge, Personenversicherungen, Kosten für die Wohnraumbeschaffung oder Renovierung, Alles sollte einer genauen Prüfung unterzogen werden. Kosten für Arzt, Medikamente, Spital, notwendige Kuraufenthalte oder Ausgaben wegen einer Behinderung sind außergewöhnliche Belastungen und können im Jahr der Bezahlung steuerlich geltend gemacht werden.
Selbst die Kosten für die Inanspruchnahme steuerlicher Beratung oder Hilfe mindern die Steuerlast. Dies ist doch ein Grund mehr, sich selbst zu beschenken und sein Geld vom Staat zurückzufordern.
Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich, bieten zum Beispiel die Arbeiterkammern, wertvolle Hilfestellungen und Anleitungen zur Arbeitnehmerveranlagung.

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Pensionsantrittsalter in Österreich

Seit einiger Zeit ist das Pensionsantrittsalter in Österreich aufgrund maroder Staatsfinanzen und des demografischen Wandels der Gesellschaft ein umstrittenes Thema. Grundsätzlich darf sich nur derjenige pensionieren lassen, der zuvor in Österreich gearbeitet hat. Als weitere Voraussetzung für die Zahlung einer Alterspension müssen dabei zuvor entweder 180 Monate lang Beiträge gezahlt worden sein, oder eine Versicherungsdauer von 300 Monaten innerhalb der letzten 360 Kalendermonate vorgelegen haben. Dabei werden pro Kind die ersten 24 Monate während derer Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, in die 180 Beitragsmonate eingerechnet.

Die gesetzlichen Regelungen gelten nicht unterschiedslos, sondern sind in zwei Gruppen aufzuteilen. Dabei ist zwischen den Österreichern, die vor dem 31.12.1954 geboren wurden, und denen, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden, so unterscheiden.

Bei Frauen, die vor diesem Stichtag geboren wurden, beträgt das Pensionsantrittsalter 60 Jahre, bei Männern 65 Jahre.

Abweichend hiervon können die nach dem Stichtag geborenen Frauen erst mit der Vollendung des 65. Lebensjahres in Pension gehen. Für Männer bleibt es beim 65. Lebensjahr. Übergangsweise wurde eine Regelung für die vor dem 1.12.1963 geborenen Frauen geschaffen, die weiterhin mit der Vollendung des 60. Lebensjahres in Pension gehen können.

Für Frauen, die zwischen dem 2.12.1963 und dem 1.6.1968 geboren sind, gilt eine sogenannte Einschleifregelung nach dem AGP (Allgemeinen Pensionsgesetz). Dabei wird anhand des Geburtsdatums das jeweilige Pensionsantrittsalter ermittelt. Pro Jahr erhöht sich das Eintrittsalter ab dem 1. Jänner 2024 bis zum Jahr 2033 um jeweils sechs Monate.

Beachtenswert ist jedoch, dass das tatsächliche Durchschnittsalter für die Pensionierung jedoch lediglich 59,8 Jahre beträgt und damit hinter den gesetzlichen Regelungen zurückbleibt. Im Vergleich mit anderen Mitgliedsländern der europäischen Union belegt Österreich damit den drittletzten Platz.

Neben der regulären Pension verbleiben noch Sonderregelungen wie Altersteilzeit, Schwerstarbeiterpension, Invaliditätspension und Ähnliches.

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Lohnsteuerausgleich online

Lohnsteuerausgleich online –> Wie funktioniert der Lohnsteuerausgleich in Österreich über Finanzonline?

Der erste Schritt ist eine Beantragung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt um einen Zugang mit Benutzerkennwort und Passwort für die Onlineplattform. Dazu einfach ein Schreiben an das Finanzamt senden mit der Sozialversicherungsnummer, in der Regel bekommt man binnen 14 Tagen eine Zuschrift mit den Zugangsdaten, welche gut aufbewahrt werden sollten, diese gelten jedes Jahr und sind nicht zeitlich begrenzt.

Mit dem Zugang einloggen und unter dem Menüpunkt Jahresausgleich aufrufen, man kann 5 Jahre im nachhinein den Jahresausgleich beantragen. Das Formular ist auf der Plattform vorgegeben und kann online ausgefüllt und gesendet werden. Zur Erklärung gibt es bei den einzelnen Punkten Information Buttons, die zum anklicken sind.

Sonderausgaben sind genau geregelt, darunter fallen Rechnungen für Medikamente die laufend gebraucht werden, Kurkosten, Kirchenbeiträge, Zahnersatz, Kosten für medizinische Hilfen, Begräbniskosten sofern diese nicht mit einer Lebensversicherung gedeckt waren, Lebens- oder Pensionsversicherungen, aber auch Ausgaben für die Wohnungsrenovierung wie der Einbau von Fenster oder die Einleitung eines WC kann man abschreiben. Bei einer Behinderung können zusätzliche Kosten geltend gemacht werden.

Die Rechnungen summieren und als Gesamtbetrag in der jeweiligen Zeile eintragen. Ist alles richtig eingetragen, wird das voraussichtliche Ergebnis angezeigt. Die Rechnungen sind aufzuheben, da das Finanzamt diese überprüfen kann. Nach etwa zwei Wochen kann man sich einloggen und nachsehen, ob der Antrag bereits bearbeitet wurde, in Sommermonaten dauert dies in der Regel etwas länger.

Bei Unsicherheiten sollte vorher ein Steuerberater befragt werden, welche Ausgaben geltend zu machen sind. Grundsätzlich gilt: Alle Mehraufwendungen die keine regulären oder normalen Ausgaben sind, kann man abschreiben.

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